Datenschutz und Urheberrecht I: Unterstützung im politischen Alltag

Es geht um Angst, Unwissenheit, aber auch fehlende Hilfe: Die Themen Datenschutz und Urheberrecht lösen in politischen Büros durchaus schon mal Panik aus. Was darf ich eigentlich noch, wo lauert der Abmahnanwalt und wer soll den zeitlichen Aufwand eigentlich leisten? Dabei zeigt sich im Detail: Einmal die richtige Struktur aufgesetzt, wird die Arbeit sogar schneller und effizienter. Zeit, dass wir es richtig angehen.

⁎⁎⁎

Immer mehr politische Abläufe finden online statt und politisch Aktive nutzen digitale Kanäle, um mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten. Doch in diesem Zusammenhang treten auch wichtige Fragen auf: Wie schützen wir unsere persönlichen Daten? Wer darf sie nutzen und zu welchem Zweck? Und wie steht es um das Urheberrecht bei politischen Inhalten?


In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Aspekte des Datenschutzes und Urheberrechts in der Politik geben. Erfahren Sie, welche rechtlichen Bestimmungen für politisch Aktive gelten und wie Sie sich vor Abmahnungen und Strafen schützen können.


Denn eines ist klar: Der Schutz unserer persönlichen Daten und geistigen Eigentumsrechte ist essenziell für eine funktionierende Demokratie. Lesen Sie daher weiter, um zu erfahren, welche Regeln und Gesetze bei der politischen Arbeit zu beachten sind.

⁎⁎⁎

⁎⁎⁎

Von Pannen und Verwechslungen


In der Politik gibt es immer wieder Datenschutz- und Urheberrechtspannen, die für Aufregung sorgen. Oft ist es weniger böser Wille als eher fehlendes Wissen. So wird gerne einmal für ein Plakat zur Kommunalwahl ein Bild des Rathauses verwendet, für das dann keine Genehmigung des Fotografen eingeholt wurde. Oder ein Kreisvorstand macht pro forma eine Liste für mögliche Kreistagskandidaturen, vermerkt dort politische Schwerpunkte und speichert dadurch eine sogenannte Liste mit „Profildaten“, was immer eine schriftliche Einverständniserklärung der Betroffenen bedarf, die oft aber fehlt, ohne böse Absicht.

 

Häufig werden zudem Datenschutz und Urheberrecht verwechselt, was für Verwirrung sorgt. Dieser Artikel erklärt beide Themen und zeigt auf, was zu beachten ist. Zunächst möchten wir betonen, dass trotz aller Vorschriften und Regelungen vieles bereits gut geregelt ist und beide Themen vielmehr eine große Unterstützung im politischen Alltag darstellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt.

⁎⁎⁎

Daten und wem sie gehören


Sowohl der Datenschutz als auch das Urheberrecht betreffen meist digitale Daten, die in der Politik verwendet werden. Daten gehören immer jemandem und die Aufbewahrung sowie Nutzung unterliegen bestimmten Regeln.


In der Politik gehören Daten der Organisation, die sie erhoben oder erworben hat. Das gilt auch für kostenfreie und/oder urheberfreie Daten. Wenn beispielsweise ein Kreisverband einer Partei eine gemeinsame Veranstaltung mit einer kommunalpolitischen Stiftung organisiert, muss geklärt werden, wer Daten erhebt oder sie für Werbung im Vorfeld erwirbt.


Bei Ortsverbänden und Themengruppen, die keine eigene Rechtsform sind, muss eine Klärung auf Kreis- bzw. Landesebene erfolgen. Fraktionen sind juristisch eigenständig. Trotz allem darf und soll in der Politik unbedingt zusammengearbeitet werden. Mehr dazu finden Sie in unserem zweiten Teil: Der Datenschutz als Geschenk: Gemeinsam effizienter im politischen Alltag.

⁎⁎⁎

Rechtsgrundlagen für Datenschutz und Urheberrecht


In der Europäischen Union (EU) gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen für den Datenschutz und das Urheberrecht. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat im Mai 2018 in Kraft und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Vieles davon war aber eine Vereinheitlichung und Aktualisierung, das Thema Datenschutz ist bspw. in Deutschland bereits seit 1978 geregelt.


Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierzu gehören beispielsweise Namen, Adressen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern. Die DSGVO hat zum Ziel, dass Personen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben und dass diese rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden. Sie gilt somit auch für alle Organisationen, die personenbezogene Daten in der EU erheben, verarbeiten oder speichern.


Demgegenüber regelt das Urheberrecht den Schutz geistigen Eigentums, insbesondere von Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für das Urheberrecht in Deutschland. Es schützt das geistige Eigentum des Urhebers und regelt die Nutzung und Verwertung von Werken.


Das UrhG bezieht sich dabei vorrangig auf kreative Werke wie Musik, Filme, Bücher, Bilder, Grafiken und Software. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Urheberrecht auf weniger offensichtliche Weise betroffen ist, wie z.B. bei der Verwendung von Zitaten oder der Wiedergabe von Werken im Rahmen von Parodien oder Satire.


Das UrhG definiert dazu, wer als Urheber eines Werkes gilt, welche Rechte dieser hat und wie die Nutzung durch Dritte geregelt ist. Die wichtigsten Rechte, die Urheber haben, sind das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Vorführungsrecht und das Senderecht. Für die Politik, welche urheberrechtlich-geschützte Werke vor allem nutzen will, ist dabei vor allem wichtig, dass diese Rechte vom Urheber auf andere Personen übertragen werden können, z.B. durch Verkauf oder Lizenzierung.


Es ist wichtig zu beachten, dass das Urheberrecht automatisch entsteht, sobald ein Werk geschaffen wurde. Es ist nicht erforderlich, dass das Werk registriert oder anderweitig gekennzeichnet wird. Der Urheber kann jedoch seine Rechte durch eine Registrierung etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stärken.


Wenn jemand das Urheberrecht an einem Werk verletzt, kann der Urheber rechtliche Schritte einleiten, um die Verletzung zu stoppen und Schadensersatz zu verlangen. Eine Verletzung des Urheberrechts kann z.B. vorliegen, wenn jemand ein geschütztes Werk ohne Genehmigung des Urhebers kopiert, verbreitet oder öffentlich zugänglich macht. Es ist jedoch auch möglich, dass eine Verletzung des Urheberrechts unbeabsichtigt geschieht, z.B. wenn jemand ein Zitat verwendet, ohne die Quelle anzugeben.


Aber erst einmal ausatmen: Bei der Fülle an täglichen Urheberrechtsverletzungen sind Abmahnung tatsächlich nicht die Regel. Viel zu oft greift die Formel „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Auch die gefürchteten Abmahnkanzleien haben bestimmte Vorgehensweisen: Was sich besonders einfach googlen lässt, also bspw. unveränderte Bilder oder Musik, gerät natürlich eher in den Fokus, als ein kleiner im Copy-Shop gedruckter Flyer für das örtliche Infoblatt. Das soll keine Anleitung zum Missbrauch sein, sondern vor allem davor schützen, vor lauter Angst gar nichts mehr zu tun.


Eine Abmahnung ist ein rechtliches Schreiben, das den Empfänger auffordert, die Verletzung des Urheberrechts zu beenden und eine Unterlassungserklärung abzugeben. In der Regel wird auch eine Zahlungsaufforderung für Schadensersatz und Anwaltskosten enthalten sein. Es ist wichtig, eine Abmahnung ernst zu nehmen und schnell zu handeln, um weiteren rechtlichen Schritten zu entgehen. Dazu sollte es heutzutage aber gar nicht mehr kommen.


Um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, ist es wichtig, nur Werke zu verwenden, für die man die erforderlichen Rechte besitzt oder die unter einer sogenannten „Creative Commons Lizenz“ stehen oder gemeinfrei sind. Diese sind in der Regel kostenlos und können ohne Genehmigung des Urhebers verwendet werden, solange der Urheber korrekt angegeben wird und die Bedingungen der Lizenz eingehalten werden.


Werke, die als gemeinfrei gelten, sind frei von urheberrechtlichem Schutz und können daher ohne Genehmigung des Urhebers verwendet werden. Dazu gehören zum Beispiel Texte, die älter als 70 Jahre sind, oder Werke, deren Urheber auf ihr Urheberrecht verzichtet haben. Auch manche staatlichen Veröffentlichungen wie Gesetze und Verordnungen sind gemeinfrei und dürfen ohne Einschränkungen genutzt werden.

⁎⁎⁎

Urheberrechtliche Produkte erwerben


Natürlich können Lizenzen aber auch erworben werden.  Das gibt Ihnen das Recht, das Produkt in einem bestimmten Rahmen zu verwenden. So gibt es beispielsweise für Bilder und Videos unterschiedliche Lizenzmodelle, die sich in der Art der Nutzung, der Dauer und dem Verwendungszweck unterscheiden. Auch bei der Nutzung von Musik gibt es unterschiedliche Lizenzen, je nachdem, ob Sie diese privat oder kommerziell nutzen möchten.


Es ist sicher hilfreich, sich vor dem Kauf über die Nutzungsbedingungen der Lizenz zu informieren, um spätere Konflikte mit dem Urheber zu vermeiden. Viele Seiten bieten dazu direkt gute Übersichten und mitunter sogar einfach verfasste Anleitungen. Im Zweifelsfall sollten Sie immer eine schriftliche Genehmigung des Urhebers einholen oder auf urheberfreie Produkte zurückgreifen.

⁎⁎⁎

Urheberfreie Produkte finden


Urheberfreie Produkte sind eine gute Alternative, wenn Sie Bilder, Videos oder Musik ohne Einschränkungen verwenden möchten. Es gibt mittlerweile zahlreiche Plattformen im Internet, auf denen Sie urheberfreie Produkte finden können. Hier sind einige Beispiele:


  • Pixabay: Eine Plattform für urheberfreie Bilder und Videos.
  • Pexels: Eine weitere Plattform für urheberfreie Bilder und Videos.
  • Unsplash: Eine Plattform für hochwertige urheberfreie Bilder.
  • Incompetech: Eine Plattform für urheberfreie Musikstücke.


Auf diesen Plattformen können Sie die Produkte kostenlos herunterladen und für Ihre Projekte verwenden. Auch hier sollten Sie jedoch die Nutzungsbedingungen beachten, um späteren Konflikten aus dem Weg zu gehen. Beispiel: „Quelle: pixabay | peter.mueller“


Zudem gibt es mittlerweile immer mehr Plattformen für Design, Videos oder ganze Webseiten, welche bereits lizenzierte bzw. lizenzfreie Daten anbieten. Im Gegenzug steht meist ein monatliches Abo-Modell, welches Lizenzkosten integriert. Einige Beispiele sind:


  • Canva: Eine Plattform für Designs, etwa für Instagram-Posts
  • Promo: Eine Plattform für animierte Videos mit Musik
  • Duda: Eine Plattform für einzelne und mehrere Webseiten


Diese Seiten haben meist noch einen weiteren Vorteil: Sie sind besonders leicht zu bedienen und richten sich auch an Einsteigende. Sie haben zum Ziel, ohne Vorkenntnisse trotzdem professionelle und überzeugende Ergebnisse zu liefern. Das kann nicht zuletzt Erfolge in den sozialen Medien ermöglichen.


Dazu kommen mittlerweile weitere Plattformen, die zudem auf KI setzen, wie etwa der sehr stark an Canva erinnernde „Microsoft Designer“, der wiederum auf „Dall-E“ von dem kalifornischen Unternehmen OpenAI basiert, welches nicht zuletzt auch ChatGPT entwickelt hat. In schon kurzer Zeit werden wir sehr wahrscheinlich gar nicht mehr teure Lizenzen kaufen, sondern nach aktuellem Recht eher künstlich generierte Kunst ohne jedwede Kosten nutzen.


Denn hier ist das Urheberrecht noch ganz am Anfang: Wenn wir bei solchen Tools auf „erstellen“ klicken, sind wir dann der Urheber? Wenn dieses neu erstellte Bild doch aber auf hunderten urheberrechtlichen Werken basiert, verletzt es dann nicht sogar hunderte Male das Urheberrecht? Wer beweist denn jetzt aber, welche Werke das im Detail sind? Oder sind nicht alle Werke wiederum voneinander inspiriert? Wo hört künstlerischer Einfluss auf und wo fängt die Kopie an? Darauf wird auch Politik recht bald eine Antwort finden müssen.


Aktuell fehlt dazu jedwede Rechtsprechung. Wir empfehlen aber: Markieren Sie, wenn Sie KI genutzt haben und stellen Sie so eine Transparenz über Ihre Arbeit da.

⁎⁎⁎

Mehr zum Thema finden Sie in der kommenden Woche im zweiten Teil, dann mit dem Fokus auf den Datenschutz.

Zudem informieren wir Sie immer gerne umfangreich in unseren PolisiN-Workshops. Kommen wir gerne ins Gespräch, wie wir Ihre politische Arbeit unterstützen können:

KOMMEN WIR INS GESPRÄCH

Jetzt Wunschtermin sichern!

Share by: